Liebe Mannschaftsführer, werte Vereinsvertreter!
Ab sofort gilt in Sportstätten die 3G-Regelung!
Weiterhin gilt:
- Der 3G-Nachweis ist mitzuführen und beim Betreten einer Sportstätte vorzuweisen
- Maskenpflicht, außer direkt bei der Sportausübung
- Sportbetrieb von 5:00 – 24:00
- Registrierungspflicht ab 15 Minuten Aufenthalt
Ab 5.3.2022 sind weitere Erleichterung zu erwarten, worüber wir sie zeitnah informieren werden.
Die ÖTTV- Handlungsempfehlungen werden noch diese Woche daran angepasst und sind dann hier abrufbar.
Mit sportlichen Grüßen, Wolfgang Nagl, MuBA-Obmann
Niederösterreichischer Tischtennisverband (NÖTTV)
office@noettv.info